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Produktnummer: 295050000
Produktinformationen "Mipa P 50 (styrolreduziert)"
Mipa P 50 styrolreduziert ist ein asbestfreier 2-Komponenten Glasfaserspachtel auf Polyesterharz-Basis. Aufgrund
seines Anteils an Glasfasern ist das Produkt besonders gut zum Überbrücken von Rissen, kleineren Löchern und
Durchrostungen auf Eisen und Stahl, Aluminium sowie zur GFK-Reparatur geeignet. Die im Spachtel enthaltenen
Füllstoffe sind darüber hinaus wenig wasseranziehend, so dass sich Mipa P 50 styrolreduziert auch sehr gut zur
Reparatur von wasserbelasteten Fahrzeugen verwenden lässt. Auch eine Verarbeitung auf senkrechten Flächen ist
problemlos möglich.
Der Styrolanteil des Mipa P 50 styrolreduziert liegt bei <10%.
Sicherheits- und Gefahrenhinweise
GHS02: H220: Extrem entzündbares Gas | |
GHS07: Haut oder Augenreizung | |
GHS08: Menschlicher Oberkörper der durch eine Substanz angegriffen/verletzt wurde | |
H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | |
H315: Verursacht Hautreizungen. | |
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | |
H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | |
H373: Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | |
P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. | |
P260: Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. | |
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. | |
P303+P361+P353: Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. | |
P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. | |
P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) |